Öffentliche Einladung der Jagdgenossenschaft Kottweiler-Schwanden
Am Montag, den 01.04.2019, 19.30 Uhr, findet im Gemeindehaus Kottweiler-Schwanden eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Kottweiler-Schwanden statt. Hierzu ergeht an alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen Einladung. Jagdgenossinnen und Jagdgenossen sind die Grundstückseigentümer der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden (Gemarkung Kottweiler-Schwanden) nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kottweiler-Schwanden. Eigentumsänderungen sind von den Verkäufern von Grundstücken dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen. Jede Jagdgenossin bzw. jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftige Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Das Jagdgenossenschaftskataster liegt bis zum Versammlungstag, während der üblichen Dienststunden im Rathaus Ramstein-Miesenbach, Zimmer 218, öffentlich aus. In der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nur diejenige Grundstückseigentümerin bzw. derjenige Grundstückseigentümerstimmberechtigt, der im Kataster eingetragen ist oder sonst nachweist, dass sie bzw. er Eigentum besitzt (z. B. Notariatsurkunde, die im Grundbuch vollzogen sein muss).
Tagesordnung
- Genehmigung der Jahresrechnung 2017
- Entlastung des Jagdvorstandes
- Genehmigung des Haushaltsplans 2019
- Verschiedenes
66879 Kottweiler-Schwanden, 11.03.2019
Für die Jagdgenossenschaft Kottweiler-Schwanden
gez. Gabriele Schütz, Jagdvorsteherin